Rettungsgasse / Notfallspur
Die Rettungsgasse ist eine freizuhaltende Fahrbahnluecke zwischen den Fahrzeugspuren, die Einsatzkraeften (Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei) freie Fahrt zur Unfallstelle ermoeglichen muss. Sie ist seit 2017 in Deutschland gesetzlich Pflicht.
- seit 2017 Rettungsgasse gesetzlich verpflichtend (§ 11 Abs. 2 StVO) Bundesministerium fuer Digitales und Verkehr
- 200–320 € Bussgeldbetrag bei Missachtung Bussgelkatalog 2025
- 2 Punkte Flensburg + 1 Monat Fahrverbot moeglich Bussgeldkatalog 2025
Seit wann ist die Rettungsgasse Pflicht?
Die Pflicht zur Rettungsgasse gilt in Deutschland seit dem 19. Oktober 2017 durch eine Aenderung der Strassenverkehrs-Ordnung (StVO, § 11 Abs. 2). Seitdem muss die Gasse bereits gebildet werden, sobald der Verkehr zum Stillstand kommt oder sich Stockungen abzeichnen – nicht erst wenn ein Einsatzfahrzeug zu hoeren ist.
Wie bildet man die Rettungsgasse richtig?
Auf zweispurigen Autobahnen: alle Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen weichen nach links, alle auf dem rechten weichen nach rechts. Auf drei- und mehrspurigen Autobahnen: die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen weichen nach links, alle anderen Fahrzeuge weichen nach rechts. Die Gasse entsteht immer zwischen dem linken und dem naechsten Fahrstreifen.
Haeufige Fehler
Haeufiger Irrtum: Die Rettungsgasse wird in der Mitte (zwischen dem zweiten und dritten Streifen) gebildet. Das ist falsch. Weitere Fehler: Die Gasse erst bei Sirenenton bilden (zu spaet), auf den Seitenstreifen ausweichen (versperrt die Gasse) oder die Gasse fuer eigene Durchfahrten nutzen (verboten und gefaehrlich).
Bussgelder und Strafen
Missachten der Rettungsgassenpflicht: 200 bis 320 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot. Wer die Rettungsgasse unbefugt befaehrt: ebenfalls bis 320 Euro und 2 Punkte. Bei Behinderung von Rettungskraeften kann es als Noetigung eingestuft werden.
Häufige Fragen
Gilt die Rettungsgasse auch auf Bundesstrassen?
Ja. Die Pflicht gilt auf allen mehrspurigen Strassen mit getrennten Fahrstreifen, also auch auf Bundesstrassen mit zwei Spuren je Richtung.
Muss ich die Rettungsgasse auch bilden, wenn kein Einsatzfahrzeug zu sehen ist?
Ja. Seit 2017 muss die Gasse gebildet werden, sobald der Verkehr steht oder zu stocken beginnt - unabhaengig davon, ob ein Einsatzfahrzeug zu sehen oder zu hoeren ist.
Darf ich die Rettungsgasse nutzen, um den Stau zu umfahren?
Nein. Das ist verboten und kann als Noetigung gewertet werden. Bussgelder bis zu 240 Euro.
🛣️ Aktuelle Baustellen auf betroffenen Autobahnen
Alle Baustellen, Sperrungen und Verkehrsmeldungen auf einer Karte – tagesaktuell.


