Stauende
Das Stauende ist der hintere Abschluss eines Staus auf der Autobahn – der Punkt, an dem fließender Verkehr auf stehende oder sehr langsam fahrende Fahrzeuge trifft. Es gehört zu den unfallträchtigsten Stellen auf deutschen Autobahnen.
- 1-2 s durchschnittliche Reaktionszeit eines Autofahrers ADAC / BASt
- 200 Euro+ Bußgeld für Missachten der Rettungsgasse Bußgeldkatalog 2025
- 2 Punkte Flensburg + 1 Monat Fahrverbot bei schwerem Verstoß Bußgeldkatalog 2025
Warum ist das Stauende so gefährlich?
Stauenden entstehen oft plötzlich und sind für nachfolgende Fahrzeuge schwer erkennbar – besonders bei schlechter Sicht, hinter Kurven oder Kuppen, hinter LKW-Kolonnen oder in Baustellen ohne ausreichende Vorwarnung. Wer mit 130 km/h fährt und 200 Meter vor sich ein stehendes Fahrzeug sieht, hat bei normaler Reaktionszeit (1–2 Sekunden) und Bremsweg kaum eine Chance. Auffahrunfälle am Stauende gehören zu den schwersten Unfalltypen auf Autobahnen.
Warnzeichen für ein nahendes Stauende
Bremslichter in großer Zahl voraus, Wechselverkehrszeichen mit Stauwarnung oder Geschwindigkeitsreduktion, Radio-Verkehrsmeldung, Navigationsdienste mit Echtzeit-Stauinfo, Warnzeichen 124 (Staugefahr) oder 123 (Baustelle) in Kombination. Diese Signale sollten immer zu sofortiger Geschwindigkeitsreduktion führen.
Richtige Verhaltensweise am Stauende
Sofort Geschwindigkeit reduzieren, Warnblinklicht einschalten (warnt nachfolgende Fahrer), ausreichend Abstand zum Vordermann halten, nicht auf den Seitenstreifen ausweichen (wird für Rettungsgasse benötigt), Rettungsgasse bilden.
Rettungsgasse am Stauende
Sobald der Verkehr zum Erliegen kommt oder Schrittgeschwindigkeit erreicht, ist die Rettungsgasse zu bilden: Auf zweispurigen Autobahnen alle Fahrzeuge nach rechts, auf dreispurigen oder mehrspurigen die linke Spur nach links, alle anderen nach rechts. Die Gasse bleibt frei bis der Stau aufgelöst ist. Das Missachten kostet 200–320 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Häufige Fragen
Muss ich das Warnblinklicht am Stauende einschalten?
Es gibt keine explizite Pflicht, aber es ist dringend empfohlen und gilt als vorausschauendes Fahren. In vielen Situationen ist das Einschalten des Warnblinkers vor einem Stauende sogar verkehrsrechtlich geboten, um andere zu warnen.
Was ist das sogenannte „Phantom-Stauende"?
Ein Phantomstau entsteht ohne erkennbaren Auslöser – nur durch übermäßiges Bremsen einzelner Fahrer, das sich wellenförmig zurückpflanzt. Das Stauende wandert dann rückwärts entgegen der Fahrtrichtung.
Darf ich am Stauende auf den Seitenstreifen?
Nein. Der Seitenstreifen ist der Rettungsweg. Er darf weder zum Umfahren des Staus noch als Ausweichspur genutzt werden. Bußgeld: ab 75 Euro.
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