Warndreieck & Pannenhilfe
Bei einer Panne oder einem Unfall auf der Autobahn ist das Aufstellen des Warndreiecks Pflicht. Es muss mindestens 100 Meter hinter dem Fahrzeug platziert werden – auf der Autobahn empfiehlt der ADAC 200 Meter.
Die richtige Reihenfolge bei einer Panne
Sofort Warnblinklicht einschalten. Fahrzeug so weit wie möglich an den rechten Fahrbahnrand oder auf den Seitenstreifen lenken. Motor abstellen. Alle Insassen aussteigen lassen – möglichst über die Beifahrertür, nie in Richtung Fahrbahn. Sicherheitsweste anlegen (Pflicht in Deutschland). Dann erst das Warndreieck aufstellen – rückwärts gehend, Blick zur Fahrbahn.
Warndreieck: Mindestabstand und Aufstellung
Laut § 15 StVO muss das Warndreieck gut sichtbar aufgestellt werden. Vorgeschriebener Mindestabstand: 100 Meter. Auf Autobahnen mit hohen Geschwindigkeiten empfiehlt der ADAC mindestens 200 Meter. Bei schlechter Sicht, Kurven oder Kuppen entsprechend früher. Das Dreieck muss so platziert sein, dass nachfolgende Fahrzeuge mindestens 4 Sekunden Reaktionszeit haben.
Pannenhilfe anfordern: Optionen
Notrufsäulen: Orange Säulen alle 2 km entlang der Autobahn, Pfeilmarkierungen auf Leitpfosten zeigen die nächste Säule. ADAC-Pannenhilfe: Tel. 0800 5 10 11 12 (kostenlos). Herstellerhotlines: Fast alle Hersteller bieten Pannenhilfe für Fahrzeuge unter Garantie. Eigenes Smartphone: Standort mitteilen, Pannenhilfe-App nutzen.
Häufige Fehler bei Pannen auf der Autobahn
Zu kurzer Abstand beim Warndreieck (unter 100 m). Sicherheitsweste vergessen – Bußgeld 15 Euro. Auf der Fahrbahn bleiben statt die Leitplanke zu nutzen. Fahrzeug auf der Fahrbahn stehen lassen ohne ausreichende Absicherung. Kinder auf dem Seitenstreifen laufen lassen – in jedem Fall hinter die Leitplanke bringen.
Häufige Fragen
Ist das Warndreieck in Deutschland Pflicht?
Ja. Laut § 53a StVZO muss jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug ein Warndreieck mitführen. Das Aufstellen bei Pannen und Unfällen ist durch § 15 StVO vorgeschrieben.
Was kostet es, wenn man das Warndreieck vergisst aufzustellen?
Das Unterlassen kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (unzureichende Absicherung einer Unfallstelle). Bußgelder beginnen bei 25 Euro, bei Gefährdung anderer bis 75 Euro.
Darf ich auf der Autobahn zu Fuß gehen?
Nur in absoluten Notfällen und nur auf dem Seitenstreifen. Auf der Fahrbahn zu Fuß gehen ist lebensgefährlich und verboten. Nach einer Panne: sofort hinter die Leitplanke.
Wie finde ich die nächste Notrufsäule?
Kleine Pfeile auf den weißen Leitpfosten am Fahrbahnrand zeigen immer zur nächsten Notrufsäule. Einfach in Richtung Pfeil laufen – maximal 1 km.
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