Reißverschlussverfahren
Das Reißverschlussverfahren ist die gesetzlich vorgeschriebene Einordnungsregel, wenn eine Fahrspur endet. Fahrzeuge aus beiden Spuren wechseln sich kurz vor der Engstelle ab – wie bei einem Reißverschluss.
Wie funktioniert das Reißverschlussverfahren?
Beide Fahrspuren werden bis zum letzten möglichen Punkt genutzt, dann wechseln sich Fahrzeuge aus linker und rechter Spur abwechselnd ab. Das maximiert den Durchfluss, weil die Kapazität beider Spuren bis zum Schluss ausgeschöpft wird.
Wann gilt das Reißverschlussverfahren?
Laut § 7 Abs. 4 StVO immer dann, wenn eine von mehreren Fahrspuren endet, die Fahrbahn durch ein Hindernis verengt wird oder ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen 531) angebracht ist. Es gilt nicht für das allgemeine Fahrbahnwechseln oder das Auffahren auf die Autobahn.
Der häufigste Fehler: Zu früh einordnen
Viele Autofahrer ordnen sich aus Höflichkeit weit vor der Engstelle ein. Das ist gut gemeint, aber kontraproduktiv: Die frei werdende Spur verlängert den Stau künstlich. Richtig: Beide Spuren gleichmäßig bis kurz vor die Engstelle benutzen, dann geordnet im Wechsel einfädeln.
Häufige Fragen
Wer hat Vorfahrt beim Reißverschluss?
Keiner von beiden automatisch. Es gilt das gegenseitige Einverständnis – jeder lässt abwechselnd einen Wagen durch.
Ist es legal, bei Stau die freie Spur bis zur Engstelle zu fahren?
Ja – und man sollte es sogar. Wer die freie Spur bis kurz vor die Engstelle nutzt, handelt korrekt und legal.
Gilt das Verfahren auch auf Bundesstraßen?
Ja, die Regelung gilt für alle mehrspurigen Straßen, nicht nur Autobahnen.
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