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⚖️ Verkehr & Recht

LKW-Fahrverbot

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Definition

Das LKW-Fahrverbot ist eine gesetzliche Beschränkung für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen und LKW mit Anhänger. Es gilt an Sonntagen und Feiertagen von 0:00 bis 22:00 Uhr bundesweit sowie im Sommer zusätzlich an Samstagen auf bestimmten Strecken.

Geltungsbereich

Das LKW-Fahrverbot in Deutschland umfasst drei eigenständige Regelungen:

  • Sonntagsfahrverbot (§30 Abs. 3 StVO): An allen Sonntagen von 0:00 bis 22:00 Uhr auf allen öffentlichen Straßen, Autobahnen, Bundes-, Land- und Stadtstraßen.
  • Feiertagsfahrverbot (§30 Abs. 4 StVO): An bundesweiten, gesetzlichen Feiertagen (Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, 3. Oktober, 1. + 2. Weihnachtstag), sowie regional an Fronleichnam, Allerheiligen und Reformationstag.
  • Ferienfahrverbot (§1 FerReiseV): Vom 1. Juli bis 31. August an Samstagen zwischen 7:00 und 20:00 Uhr auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen (u.a. A1, A3, A5, A7, A8, A9, A93).

Ausnahmen

Vom Fahrverbot ausgenommen sind unter anderem Transporte von Frischware (Milch, Fleisch, Fisch, leicht verderbliches Obst und Gemüse), lebenden Tieren, der kombinierte Verkehr Schiene/Straße (bis 200 km) und Hafen/Straße (bis 150 km), Notfall- und Einsatzfahrzeuge sowie Fahrten der Pannenhilfe und des Straßendienstes. Wohnmobile und PKW mit Anhänger fallen grundsätzlich nicht unter das Verbot.

Bußgeld

Bei Verstößen drohen 120 € für den Fahrer und 570 € für den Halter. Punkte im Fahreignungsregister werden nicht eingetragen.

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Häufige Fragen

Gilt das LKW-Fahrverbot auch an Heiligabend und Silvester?

Nein. Der 24. Dezember (Heiligabend) und der 31. Dezember (Silvester) sind keine gesetzlichen Feiertage – an diesen Tagen gilt das LKW-Fahrverbot nur dann, wenn sie auf einen Sonntag fallen. Anders sieht es ab 22:00 Uhr aus: Da das Sonntagsfahrverbot um Mitternacht beginnt, sollten LKW-Fahrer rechtzeitig den nächsten Rastplatz ansteuern, wenn der nächste Tag ein Feiertag oder Sonntag ist.

Kann ich eine Ausnahmegenehmigung beantragen?

Ja. In dringenden Einzelfällen kann eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Bundeslandes beantragt werden, in dem die Fahrt beginnt. Voraussetzung ist ein konkreter Grund (z.B. zeitkritische Transporte, technische Notfälle, Großveranstaltungen). Die Genehmigung kostet je nach Bundesland zwischen 50 und 200 Euro und sollte mindestens eine Woche vor der geplanten Fahrt beantragt werden.

Wie unterscheidet sich das LKW-Fahrverbot in Österreich und der Schweiz?

Die Regeln sind strenger. In Österreich gilt das Sonntagsfahrverbot von 0:00 bis 22:00 Uhr, das Samstagsfahrverbot jedoch zusätzlich von 15:00 bis 24:00 Uhr (für LKW > 7,5 t). In der Schweiz ist es noch restriktiver: LKW über 3,5 t dürfen samstags ab 22:00 Uhr bis sonntags 5:00 Uhr (sowie an Feiertagen) nicht fahren. Zudem gilt in beiden Ländern ein generelles Nachtfahrverbot von 22:00 bis 5:00 Uhr. Wer grenzüberschreitend fährt, sollte sich vorab informieren.

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